Übergangsregelungen für Anträge
Damit Sanierer zügig von den Änderungen profitieren können, wurde eine Übergangsregelung eingeführt. So können Antragstellerinnen und Antragsteller förderfähige Vorhaben jetzt umsetzen und den Förderantrag später nachreichen. Die Regelung gilt befristet für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an die Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen. „Der Wechsel zu einer nachhaltigen Heizung, die dann die nächsten Jahrzehnte im Einsatz sein wird, ist eine gute Investition in die Zukunft," findet VdZ-Geschäftsführer Jens J. Wischmann. „Und die neuen Förderbedingungen laden geradezu dazu ein, die Wärmewende in den eigenen vier Wänden anzugehen." Weiterführende Informationen rund um das neue Gebäudeenergiegesetz und die Heizungsförderung stehen auf dem Serviceportal www.intelligent-heizen.info zur Verfügung.