BEG und hydraulischer Abgleich
Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs wird in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verpflichtend vorgeschrieben. Ohne ihn werden weder die Modernisierung noch Erneuerung von Heizsystemen durch den Staat gefördert. Durch diese Vorschrift trägt die Bundesregierung den großen Energieeinsparpotenzialen durch den hydraulischen Abgleich Rechnung. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs wird ebenfalls gefördert. 20 Prozent der Kosten für den hydraulischen Abgleich übernimmt der Staat im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen Heizungsoptimierung (BEG EM). Wichtig: Die Registrierung für die Förderung muss vor Abschluss des Vertrags für die Durchführung der Maßnahmen beim BAFA geschehen.
Eine tabellarische Übersicht zu Fördervoraussetzung, Förderhöhen und zulässige Verfahren im Rahmen der BEG befindet sich hier. Aktuelle Verbraucherinformationen rund um die Themen Förderung, Sanierung und neue Heiz- und Lüftungssysteme sind auf www.intelligent-heizen.info zu finden.
Der Leitfaden Hydraulischer Abgleich in Heizungsanlagen steht als Download kostenlos zur Verfügung. Gedruckte Exemplare können zum Preis von 1,50 Euro pro Exemplar zzgl. Versandkosten bei der VdZ bestellt werden.