Eine Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV), früher Gewährleistungsvereinbarung, ist ein Vertrag zwischen einem Hersteller und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) zugunsten der SHK-Mitgliedsbetriebe (§ 328 BGB). Die HÜV dient dazu, ZVSHK-Mitgliedsbetriebe in einem Schadensfall nicht allein zu lassen. Denn sofern das Produkt eines Herstellers beim Auftraggeber beziehungsweise Bauherrn einen Mangel aufweist, hat der Fachbetrieb neben den gesetzlichen Ansprüchen gegenüber seinem Lieferanten einen eigenen Ersatzanspruch gegen den Hersteller. Der werkvertragliche Mängelanspruch des Auftraggebers ist aber nur dann gegeben, wenn das Produkt zum Zeitpunkt der werkvertraglichen Abnahme bereits defekt beziehungsweise beschädigt war.