Heizung

Gönnt euch: Eine Runde GEG-2-GO!

Montag, 05.08.2024

Die Unaussprechliche: EnSimiMav

Ein Wort, über das die Welt wohl staunen kann: Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung– kurz: EnSimiMaV – wurde im Oktober 2022 als Reaktion auf die drohende Gaskrise durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine erlassen. Ziel der Verordnung ist es, in größeren Gebäuden, die mit Erdgas heizen, die Einstellungen der Heizungsanlage zu prüfen und mittels bestimmter Maßnahmen, wie beispielsweise einem hydraulischen Abgleich, ggf. zu optimieren, um so die Energieeffizienz der Heizung steigern zu können. Die EnSimiMaV gilt noch bis zum 30. September 2024. Danach werden die wesentlichen Inhalte Teil des GEG.

KWL mit WRG – nochmal zwei Abkürzungen auf dem Weg zum großen Klimaziel

Da es beim GEG ja immer auch ums Drumherum zur Heizung geht, hier noch ein heißer Tipp, den vermutlich viele Kunden gar nicht auf dem Schirm haben: Gerade die Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung (WRG) birgt großes Potential für Energieeinsparungen. Da ja unsere Gebäude immer besser gedämmt werden, braucht es in den meisten Fällen eine Wohnraumlüftung, um für eine gesunde Innenraumluft zu sorgen und Schimmel vorzubeugen. In der Variante mit Wärmerückgewinnung können im besten Fall sogar bis zu 25 Prozent der Heizenergie (im Passivhaus bis zu 50 Prozent) und entsprechend CO2 eingespart werden. Und das macht sich dann letzten Endes nicht nur für die Anlagenbetreiber, sondern auch für die Umwelt bezahlt. "Zum Treibhausgasreduktionsziel bis 2030 [...] könnte die Lüftung mit WRG allein fünf Prozent beitragen, wenn bis 2030 jährlich 500.000 Systeme eingebaut werden. Bei einer 45-prozentigen Ausstattung des Bestandes bis 2045, was einen jährlichen Einbau in 775.000 Wohneinheiten erfordern würde, wären sogar Einsparungen bis zu elf Millionen Tonnen CO2 jährlich und zehn Prozent des Gebäudesektor-Einsparziels möglich. Die Heizkosten würden um 3,4 bis 5,7 Milliarden Euro pro Jahr sinken", führt Ralf Lottes, Geschäftsführer des Bundesverbandes für Wohnungslüftung e.V. (VfW), weiter aus. Also durchaus eine Überlegung wert...

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