Noch eine Abkürzung: PEF – der Primärenergiefaktor
Um den Jahres-Primärenergiebedarf eines Gebäudes zu ermitteln, ist der Primärenergiefaktor (PEF) der genutzten Energiequelle(n) entscheidend – von fossilen Brennstoffen bis Strom. In diesen Faktor werden Umweltbelastungen durch die Energiegewinnung und Nutzung einberechnet sowie auch durch den Energietransport. Zum Vergleich: Strom aus dem Versorgungsnetz hat einen PEF von 1,8. Photovoltaikstrom vom eigenen Dach wird mit einem PEF von 0,0 bewertet.
Was wird aus den Alten?
Es stimmt: Das GEG enthält Betriebsverbote für alte Heizungen. Bevor aber nun alle in Panik verfallen, besser erstmal genauer informieren. Denn wir befinden uns gerade in einer Übergangsphase und es gibt noch einige Ausnahmeregelungen und Fristen.
- Die Austauschpflicht betrifft zunächst einmal nur HT-Heizkessel (HT=Hochtemperatur), die 30 Jahre und älter sind. Diese dürfen nicht weiter betrieben werden – auch wenn sie noch funktionstüchtig sind. Selbst dabei gibt es aber Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für die Kombination mit einer Hybridanlage.
- Bereits eingebaute fossile Heizungen dürfen 2024 zunächst einmal weiter betrieben werden. Das totale Betriebsverbot für Heizungen mit fossilen Brennstoffen greift erst ab 2045.
- Alte Öl- und Gasheizungen dürfen, sofern sie nicht unter die Austauschpflicht fallen, auch repariert werden. In solchen Fällen müsst ihr natürlich mit dem Kunden gemeinsam abwägen, ob das noch Sinn macht bzw. die Reparaturkosten, die weitere Zuverlässigkeit der Heizung und mögliche Ersparnisse bei den Heizkosten einer Neuinvestition mit Förderungen gegenüberstellen.
- Auch in einem Havariefall ist der reine Tausch von Öl- oder Gasheizungen, ohne Einbindung Erneuerbarer Energien, erlaubt.
Was tun, wenn manche Kunden einfach voll auf fossil stehen?
Klar, als SHK-Fachhandwerker kann man niemanden zum Einbau einer Wärmepumpe "zwingen" – mal ganz davon abgesehen, dass auch eine Wärmepumpe nicht in jedem Gebäude gleich sinnvoll ist. Und die letzten Marktzahlen zeigen ja, dass es anscheinend nach wie vor sehr viele Kunden gibt, die jetzt noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lassen. Es gibt für solche Fälle nun allerdings eine Beratungspflicht samt Beratungsprotokoll, das dem Schornsteinfeger bei der Abnahme vorgelegt werden muss (§ 71, Absatz 11, GEG). SHK-Fachhandwerker werden also künftig auch verstärkt als Berater tätig sein, denn ohne unterzeichnetes Beratungsprotokoll gibt es ab jetzt keine Betriebserlaubnis mehr für Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe! Anhand des Beratungsprotokolls sind Kunden etwa darauf hinzuweisen, dass sich durch die CO2-Bepreisung fossile Brennstoffe stetig verteuern werden. Zudem gibt es ab 2029 für Heizungen mit Verbrennungstechnik eine grüne Brennstoffquote, die steigende Anteile von grünen Brennstoffen, wie Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas, vorschreibt. Wie sich diese Brennstoffe zukünftig preislich entwickeln werden, kann noch nicht vorhergesagt werden, sie werden aber voraussichtlich über denen für Erdgas oder Heizöl liegen.
Apropos Preisentwicklung: Wie läuft das mit dem CO2-Preis?
Der CO2-Preis ist eine Abgabe, die klimaschädliche Brennstoffe, die aus Öl und Gas gewonnen werden, teurer macht, um einen Anreiz zu schaffen, deren Verbrauch zu verringern oder auf klimafreundlichere Technologien umzusatteln. Die CO2-Bepreisung wird durch das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Bis zum Jahr 2025 soll sich der Preis pro ausgestoßener Tonne CO2 in festen Schritten erhöhen. Ab 2026 bestimmt der Handel mit Emissionszertifikaten den CO2-Preis. Diese Zertifikate müssen Unternehmen kaufen, die fossile Brennstoffe auf den Markt bringen. Nur mit dieser Bescheinigung dürfen bestimmte Mengen an CO2 produziert werden. Werden mehr Emissionen ausgestoßen, als das jeweilige Zertifikat erlaubt, drohen hohe Strafen. Da die Anzahl der jährlich verfügbaren Emissionszertifikate schrittweise abgesenkt wird, werden der CO2-Preis und damit die Kosten für Heizöl und Erdgas kontinuierlich ansteigen.