Heizung

Gönnt euch: Eine Runde GEG-2-GO!

Montag, 05.08.2024

Seit 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG - das Wichtigste zur geltenden Gesetzeslage kompakt erklärt

Energieeffizienz ist jetzt Gesetz(t) - mit dem neuen GEG
Quelle: Adobe Stock
Energieeffizienz ist jetzt Gesetz(t) - aber was geht genau... und wo geht´s lang? Ein Wegweiser durchs neue GEG ist hilfreich.

Um den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung weiter zu pushen, gilt seit dem 1. Januar 2024 das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es gibt Regelungen vor, die unter anderem beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten sind. Dabei ist es eng verzahnt mit einem weiteren neuen Gesetz, dem Kommunalen Wärmeplanungsgesetz (WPG). GEG und WPG sind allerdings nur zwei der Abkürzungen, die aktuell so unterwegs sind. Im Folgenden soll der Gesetzes-Dschungel hier etwas gelichtet werden.

Zwei, die zusammengehören: WPG und GEG

Warum gleich zwei neue Gesetze? Ganz einfach: Weil das eine eng mit dem anderen zusammenhängt. Denn der Gesetzgeber nimmt beim Thema "Wärme" nicht nur den einzelnen Heizungsbetreiber, sondern auch die Kommunen in die Pflicht. Damit Heizungsbetreiber beim Umstieg aufs Erneuerbare Heizen zwischen einer zentralen und dezentralen Wärmeversorgung wählen können, sind nun zunächst einmal die Kommunen über das neue Wärmeplanungsgesetz dazu verpflichtet, einen so genannten "Wärmeplan" auszuarbeiten. Der soll aufzeigen, wo eine Wärmeversorgung über Wärmenetze oder Wasserstoffnetze erfolgen kann.

Schon vernetzt? Was ist der Wärmeplan?

Nicht nur neue Heizungen, auch neu errichtete Wärmenetze müssen von vornherein die Quote von 65 Prozent Erneuerbaren Energien erfüllen. Dazu können Wärmenetzbetreiber die Wärme aus Abwasser, Solarthermie, Geothermie, Biomasse, unvermeidbarer Abwärme aus der Industrie oder grünen Wasserstoff ins Netz einfließen lassen. Was in der jeweiligen Gemeinde möglich ist, soll eben dieser Wärmeplan aufzeigen. In Städten über 100.000 Einwohner muss er bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in kleineren Gemeinden und Städten bis zum 30. Juni 2028. Das heißt: Erstmal müssen jetzt die Kommunen "liefern" und dann haben Heizungsbetreiber die Wahl, ob sie sich lieber an ein Wärmenetz (sofern geplant) anschließen lassen oder die eigene Heizung im Haus auf Erneuerbare Energien umstellen. Wie der Stand der Dinge bei der Wärmeplanung ist, erfährt man über die jeweilige Kommune.

Ein Gesetz. Viele Möglichkeiten. Die wichtigsten Punkte zum GEG in Kürze

Auch wenn es immer wieder als "Heizungsgesetz" bezeichnet wird, ist das neue GEG doch viel mehr als das. Es geht hier wieder einmal ums "große Ganze": die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes. So legt das GEG beispielsweise für Neubauten fest, dass diese die Effizienzhaus-Stufe 55 (EH 55) für ein "Niedrigstenergiegebäude" erfüllen müssen. Das heißt: Sie müssen so gebaut sein, dass der Jahres-Primärenergiebedarf nur 55 Prozent eines vergleichbaren Referenzgebäudes beträgt. Zudem wurde eingeführt, dass in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten ab jetzt nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Auch ältere Heizungen sollen Schritt für Schritt ersetzt bzw. auf EE umgestellt werden.

So kann´s gehen: Mit der 65-Prozent-EE-Regel

Heizungsbetreiber machen alles richtig, wenn sie sich für eine der folgenden Optionen entscheiden: Sie lassen sich an ein Wärmenetz anschließen und sind auf der sicheren Seite, was die Vorgaben für die Umstellung auf Erneuerbare Energien angeht, denn darum müssen sich dann ja die jeweiligen Wärmenetzbetreiber kümmern. Ein weiterer Vorteil: Die Technik dafür im Gebäude ist vergleichsweise einfach. Oder, die zweite Möglichkeit: Wer eine neue Heizung braucht, entscheidet sich idealerweise für eine der folgenden Technologien oder kombiniert hier geschickt:

  • Elektrische Wärmepumpe rein – und schon ist man fein raus. Alleine mit der Auswahl einer Wärmepumpe hat man bereits die EE-Verpflichtung erfüllt. Schön fürs Umweltgewissen ist zudem, dass ja auch der für den Wärmepumpenbetrieb benötigte Strom schrittweise immer "grüner" und klimaverträglicher wird.
  • Holz hat´s auch in sich, das geforderte erneuerbare Potential. Biomasseheizungen lassen sich z.B. mit Pellets, Stückholz oder Hackschnitzeln betreiben und zudem geschickt mit Solarthermie kombinieren.
  • Lasst die Sonne rein: Auch eine Heizung auf der Basis von Solarthermie erfüllt die Vorgaben, wenn sie den Wärmebedarf des gesamten Jahres im Gebäude komplett deckt oder ebenfalls mit weiteren Erneuerbaren kombiniert wird.
  • Stromdirektheizung– empfiehlt sich nur in sehr gut gedämmten Gebäuden (inkl. Lüftung mit Wärmerückgewinnung), da sonst hohe Betriebskosten drohen.

Alt kombiniert mit neu: Welche "Mische" ist bei der Modernisierung erlaubt?

Auch mit einer Hybridheizung, die bewährte Brennwerttechnik mit neuer Heiztechnik auf Basis von Erneuerbaren kombiniert, lassen sich die GEG-Vorgaben umsetzen. Aber nur dann, wenn das Verhältnis passt und die Hybridheizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird. Heizölkunden können zum Beispiel ihre Ölheizung zu einer Hybridheizung umrüsten – mit einem Brennwertkessel für flüssige Brennstoffe, der mit einer Wärmepumpe kooperiert. Solche Kombinationen müssen künftig jedoch so ausgelegt sein, dass der Betrieb vorrangig über die erneuerbare Energiequelle läuft und das fossile Heizsystem nur zur Abdeckung von Spitzenlasten zum Einsatz kommt. Die Anlagen müssen außerdem über eine gemeinsame Steuerung verfügen und der Spitzenlasterzeuger muss ein Brennwertkessel sein.

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