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Das sitzt! Tragbare Lösungen zum Thema Berufskleidung

Kleider machen Handwerker: Haben Mitarbeiter ein Mitspracherecht?

Freitag, 17.09.2021

Die Deutsche Berufskleider-Leasing DBL informiert über rechtliche Aspekte und gibt Praxis-Tipps zum Thema Berufskleidung.

Einheitliche Berufskleidung in CI-gerechter Optik – das gehört für viele Unternehmen heute zum guten Ton. Doch wie bindet man hier auch die Mitarbeiter ein? Denn deren Zufriedenheit ist wichtig. Die Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH DBL informiert über rechtliche Aspekte und gibt Tipps aus der Praxis.

Die DBL bietet Berufskleidung für unterschiedlichste Ansprüche.
Quelle: DBL – Deutsche Berufskleider-Leasing GmbH
Immer ein guter Auftritt. Die DBL bietet Handwerksbetrieben hochwertige und praxisgerechte Kollektionen für unterschiedliche Ansprüche und jedes Budget. Hier die Premiumkollektion DBL meisterhaft (links), Performance (Mitte) und die Kollektion Elements (rechts).

Der eine möchte nur diese bestimmte Marke. Der andere findet die ausgewählte Hose unbequem. Ein dritter die Farbe der Berufskleidung unsäglich … Der Unternehmer wiederum besteht auf den einheitlichen Auftritt im Corporate Design – und jene von ihm ausgesuchte Kleidung! Für so einige "vermintes Terrain" und Grund für Zoff. Was also darf der Unternehmer bestimmen? Und muss der Arbeitnehmer wirklich anziehen, was sein Chef wünscht?

Ein Blick in die Gewerbeordnung (GewO) – Paragraf 106, verweist hier auf das Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers.* Demnach darf dieser vorgeben, wie sein Betrieb, also auch die Belegschaft, nach außen in Erscheinung treten soll. Bei einer Verweigerung hat der Mitarbeiter mit einer Abmahnung zu rechnen. Demgegenüber steht allerdings das Persönlichkeitsrecht, das diese Befugnis wieder einschränkt …

Entscheidend ist immer, ob der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat, das äußere Erscheinen der Mitarbeiter zu bestimmen – sprich: wenn diese seinen Betrieb öffentlich sichtbar vertreten. Und das kann für den Handwerker ebenso gelten wie für die Rezeptionistin im Hotel. Meist gilt auch noch: Je weniger Kundenkontakt, desto weniger Vorschriften bei der Kleidung. Ausnahme ist hier natürlich, wenn aus Sicherheits- oder aus hygienischen Gründen am Arbeitsplatz (z. B. Schweißerarbeiten, Straßenbau, Gesundheitswesen, Lebensmittelproduktion) spezielle Arbeitskleidung-, bzw. Schutzausrüstung vorgeschrieben ist.

Weiterführende Informationen: https://www.dbl.de/

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