Begehbare Duschen gehören mittlerweile zum Standard im barrierefreien Bad. Es gibt kaum noch einen Neubau, in dem sie nicht verbaut sind. Und das nicht ohne Grund: Bodengleiche beziehungsweise begehbare Duschen bieten allen Menschen – auch mit Bewegungseinschränkung - viele Vorteile. Jedoch ist nicht jede bodenebene Dusche automatisch auch barrierefrei im Sinne der DIN-Norm 18040-2. Damit eine begehbare Dusche auch barrierefrei oder sogar rollstuhlgerecht ist, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein: Die Dusche sollte eine Mindestgröße von 1,20 m x 1,20 m haben, für eine rollstuhlgerechte Dusche sind sogar 1,50 m x 1,50 m notwendig. Außerdem darf die Wannentiefe maximal 2 cm betragen.
Begehbare Dusche
Alle Fachlexikoneinträge anzeigen
Montag, 21.09.2020